Einladung zum [GGSC] Expert:innen-Interview - BEHG = CO2-Zuschlag ab 2024? am 19.10.2023

05.10.2023

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vom 09.11.2022 (BEHG) werden ab 2024 auch CO2-Emissionen aus Abfällen dem nationalen Emissionsrechtehandel unterworfen. Verantwortlicher ist nach § 3 Nr. 3c BEHG der jeweilige Betreiber der Abfallverbrennungsanlage. Dieser ist verpflichtet, Emissionszertifikate zu erwerben.

Die aktuell gesetzlich vorgegebenen Zertifikatspreise dürften bald überholt sein, denn nunmehr sieht der Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes eine Erhöhung des Zertifikatspreises von 35 € auf 40 € im Jahr 2024 und eine Erhöhung von 45 € auf 50 € im Jahr 2025 vor (BT-Drucksache 20/8298 vom 11.09.2023). Ferner sieht die Anfang 2023 veröffentlichte Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) unterschiedliche Methoden zur Berechnung des CO2-Anteils pro Mg Abfall vor.

Gleich welcher genaue Preis ab 2024 gilt und welche Berechnungsmethoden angewandt werden, klar ist, die Kosten der thermischen Abfallverwertung steigen. Täglich flattern den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern folgerichtig Preisanpassungsbegehren ins Haus. Doch wer muss die Kostensteigerungen eigentlich tragen? Wirklich immer die öffentliche Hand und damit letztlich der Gebührenzahler? Wie sieht eine ausgewogene Risiko- und Lastenverteilung für Neuverträge aus? Welche Emissionsfaktoren sollten angewandt werden?

In unserem Expert:innen-Interview stellen wir den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit den aktuellen Preissteigerungen dar, zeigen Handlungsmöglichkeiten im Vertragsvollzug sowie im laufenden Vergabeverfahren auf und werben für Verständnis für die unterschiedlichen Interessenlagen. Ob die Regelungen des BEHG tatsächlich eine Vertragsänderung außerhalb der üblichen Preisanpassungsklauseln erfordern und wie eine Anpassung bzw. ein CO2-Zuschlag ohne Mitnahmeeffekte aussehen kann, ist eine Frage des Einzelfalls. Ein paar Tipps können aber Orientierung geben.

Datum: 19.10.2023
Uhrzeit: 12:30 Uhr bis 12:50 Uhr

Experte
RA Jens Kröcher, [GGSC]-Partner und Fachanwalt für Vergaberecht
Interviewerin:
RA’in Caroline von Bechtolsheim, [GGSC] Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht

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Das Interview wird aufgezeichnet und eine längere Zeit über unseren YouTube-Kanal jederzeit abrufbereit.

Wir freuen uns auf ein spannendes Gespräch!