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August 2020
Liebe Mandantschaft,
sehr geehrte Damen und Herren,
seidem der EuGH im vergangenen Jahr die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gekippt hat, bestimmen vor allem zwei Themen die Landschaft des Honorarrechts: Einerseits, welche Auswirkungen die Entscheidung auf bestehende Auftragsverhältnisse hat, und anderseits, wann und wie eine neue HOAI aussehen könnte.
Mit unserem HOAI-Newsletter August 2020 möchten wir Sie über den aktuellen Stand in diesen Diskussionen informieren; ferner über weitere aktuelle und praxisrelevante Entwicklungen für Planungsbüros und Auftraggeber von Planungsbüros.
Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre.
Mit freundlichen Grüßen
aus Berlin, Frankfurt (O) und Augsburg
Ihr [GGSC] Anwaltsteam
Die Bundesregierung hat am 07.08.2020 ihren Referentenentwurf für die neue HOAI an die Fachkreise und Verbände zur Stellungnahme verschickt. Mit einem Inkrafttreten der geänderten HOAI ist zum 01.01.2021 zu rechnen. mehr...
Verlangt der AG eine Ausführung unter Abweichung von technischen Normen, so muss der Planer ihn in seiner Bedenkenmitteilung über den Inhalt der technischen Norm aufklären und die möglichen Folgen einer Abweichung beschreiben. mehr...
Streitigkeiten über die Qualität der erbrachten Leistung und über die Höhe des vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichtenden Honorars gehören zum Alltag bei der Abwicklung von Planerverträgen. mehr...
Wer einen Architektenwettbewerb gewinnt, muss im anschließenden Vergabeverfahren bevorzugt behandelt werden. In der Praxis geschieht dies dadurch, dass der Sieger im Vergabeverfahren einen angemessenen Punktevorsprung erhält. Welche Anforderungen Auftraggeber hierbei zu beachten haben, ist Gegenstand zwei aktueller Entscheidungen. mehr...
Mehrere von [GGSC] aktuell begleitete Fälle belegen, dass man als Planer in den LP 6 und 7 sehr sorgfältig mit vergaberechtlichen Anforderungen umgehen muss. Das gilt insbesondere dort, wo der Bauherr Fördermittel in Anspruch nimmt. mehr...
Zu den Aufgaben des Bauleiters in der Leistungsphase 8 gehört auch die Rechnungsprüfung. Die damit einhergehenden Pflichten und Risiken des Bauleiters sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. mehr...
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