Organisation des öffentlichen Nahverkehrs in einem Flächenlandkreis
[GGSC] hat die Beratung eines kommunalen Verkehrsunternehmens zu verkehrs-, kommunal-, vergabe- und vertragsrechtlichen Fragestellungen betreffend seine Direktvergabe und zu dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) für den Busverkehr in einem Flächenlandkreis übernommen.