Organisation des öffentlichen Nahverkehrs in einem Flächenlandkreis
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[GGSC] hat die Beratung eines kommunalen Verkehrsunternehmens zu verkehrs-, kommunal-, vergabe- und vertragsrechtlichen Fragestellungen betreffend seine Direktvergabe und zu dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) für den Busverkehr in einem Flächenlandkreis übernommen.