Kommunalwirtschaft und Kommunalrecht

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[GGSC] steht für eine umfassende Beratung von Kommunen und ihren Unternehmen. Wir tragen dazu bei, die Aufgaben der Daseinsvorsorge optimal zu organisieren und alle Prozesse der Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger fortwährend zu optimieren. Schwerpunkt unserer bundesweiten Kommunalberatung sind neben der kommunalen Abfallwirtschaft und der Bauleitplanung alle Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge wie die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) und alle weiteren Tätigkeitsfelder von Stadtwerken.

[GGSC] verfügt über herausragende Expertise in den für die kommunale Praxis wichtigen Rechtsgebieten. Wir beraten auf allen Feldern der Organisation und Finanzierung kommunalen Wirtschaftens, so z.B. in allen Fragen des Kommunalabgabenrechts, des Kommunalwirtschafts- und Kommunalverfassungsrechts, des Organisations- und Gesellschaftsrechts, des Beihilfenrechts und des Vergaberechts. [GGSC] bietet eine umfassende Strategieberatung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben, entwickelt kommunale Unternehmenskonzepte und unterstützt bei der Rekommunalisierung von Aufgaben und der Kontrolle privatwirtschaftlicher Infrastruktur-Dienstleistungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Ausgestaltung der Leistungserbringung in Satzungen (z.B. Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung oder Sondernutzung) 
  • Erarbeitung und Empfehlung geeigneter Gebührenmodelle in Abgabensatzungen nach dem jeweiligen Kommunalabgabenrecht und diesbezüglicher Rechtsprechung
  • Satzungsentwürfe nebst Prüfung der formalen Anforderungen bei Erlass der Satzungen; und ggf. auch Durchsetzung der Rückwirkung von Satzungen
  • Erarbeitung der Gebühren- oder Beitragskalkulation unter Beachtung des Abgabenrechts
  • Musterbescheide für die Erhebung von Gebühren und Beiträgen 
  • Begleitung von Widerspruchsverfahren
  • Vertretung in Gebührenstreitigkeiten oder Normenkontrollverfahren vor Verwaltungsgerichten
  • Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung einer Kommune
  • Eigenbetriebs-, Anstalts- oder Zweckverbandssatzungen sowie Gesellschaftsverträge
  • Gründung von und Beteiligung an kommunalen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in verschiedenen Rechtsformen (u.a. Anstalt öffentlichen Rechts, GmbH, Eigenbetrieb, eigenbetriebsähnliche Einrichtung), einschließlich Personalüberleitung und Umwandlung
  • Beratung in Auseinandersetzungen mit den Kommunalaufsichtsbehörden 
  • Vertretung in gerichtlichen Organstreitverfahren
  • Kommunalverfassungsrechtliche Fragen (z.B. Aufgabenabgrenzung kommunaler Organe, Beanstandungsverfahren)
     
  • Prüfung der beihilfenrechtlichen Relevanz kommunaler Maßnahmen, z.B. bei Bürgschaften, Darlehen, Einlagen in kommunale Gesellschaften oder Erhebung von Umlagen
  • beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung von Finanzierungsmaßnahmen, Rechtsverhältnissen und Schritten zur Umstrukturierung
  • Durchführung von Private-Investor-Tests nach den Maßstäben der EU-Kommission
  • Vertretung in Notifizierungsverfahren und Beihilfenkontrollverfahren
  • Verfahren zur Vergabe fördermittelbasierter Leistungen (z.B. Bauvergaben, Breitbandverkabelung mit Förderung durch die Förderbanken der Bundesländer)
  • Ausgestaltung von Betrauungsakten zur notifizierungsfreien Betrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)
  • Kalkulation von Kommunalabgaben sowie Konzeption des einschlägigen Satzungsrechts 
  • Vertretung in Klageverfahren gegen Gebührenbescheide und Entgelte
  • Unterstützung kommunaler Wasserversorgungsunternehmen bei Preisprüfungsersuchen der Kartellbehörden sowie in preisrechtlichen Fragen
  • Organisation der Klärschlammverwertung, einschließlich Entwicklung und Umsetzung kommunaler Phosphorstrategien und interkommunaler Kooperationen im Wasser- und Abfallrecht
  • Vergabe von Dienstleistungskonzessionen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung („Wasserkonzessionen“)
  • Beratung bei Errichtung technischer Anlagen, wasserwirtschaftlicher Planung und in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Betreuung der Aufgabenträger insbesondere zu Fragen der Gewässerbenutzung und Gewässerunterhaltung
  • Organisations- Finanzierungs- und innovative Mobilitätskonzepte für Aufgabenträger des ÖPNV
  • Direktvergaben an kommunale Verkehrsunternehmen und Umsetzung der VO (EG) Nr. 1370/2007 und des PBefG
  • Restrukturierung kommunaler Verkehrsunternehmen zur Optimierung der Steuerung, Wirtschaftlichkeit und Teilhabe
  • Vergabeverfahren für Aufgabenträger schienen- und straßengebundener Verkehre, einschließlich Vertretung in Nachprüfungs- und Gerichtsverfahren 
  • Unterstützung in zuwendungs- und beihilfenrechtlichen Verfahren nach nationalem und europäischem Recht, insbesondere bei Rückforderungen 
  • Beratung und Vertretung von Verkehrsunternehmen in Genehmigungsverfahren sowie in gerichtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Linienverkehrsgenehmigungen
  • Organisationsgutachten und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einschließlich betriebswirtschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte als Entscheidungsgrundlage für kommunale Unternehmen und ihre Träger
  • In-House-Fähigkeit von Gesellschaften und Sicherstellung des steuerlichen Querverbunds im kommunalen Konzern
  • Moderation politischer Entscheidungsfindungsprozesse zwischen Kommunen und Gesellschaft 
  • Vertretung bei Konflikten mit der Kommunalaufsicht sowie in Wettbewerbsstreitigkeiten
  • „Klimaschutz vor Ort“, z.B. Erschließung neuer Geschäftsfelder und Beratung bei Anwendungsfragen des EEG, KWKG und EEWärmeG
  • Planung und Umsetzung der Fernwärmeversorgung einschließlich Fragen zu Netzerrichtung, -betrieb- und -zugang
  • Finanzierungsfragen, u.a. des öffentlichen Preisrechts (VOP PR 30/53, LSP), des EU-Beihilfenrechts 
[GGSC] hat für den Landkreis Göppingen (Abfallwirtschaftsbetrieb) eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, in der die kommunal- und vergaberechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Rückführung des MHKW Göppingen in den kommunalen Betrieb umfassend erläutert und miteinander verglichen werden.
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[GGSC] berät die Hansestadt Herford in vergabe- und kommunalrechtlichen Fragen zur Neuorganisation verschiedener Stadtdienstleistungen. Ausgangspunkt war eine Risikoabwägung der Fortführung des laufenden Auftrags an eine bislang gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft betreffend u.a. Leistungen der Gr...
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[GGSC] ist in der Region West-Mecklenburg für mehrere kommunale Verkehrsunternehmen (NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH, VLP Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim GmbH) und kommunale Aufgabenträger (Landkreis Nordwestmecklenburg) im Zusammenhang mit dem kommunalen ÖPNV tätig.
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Aktuelle Meldungen

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29.10.2024
In der aktuellen Ausgabe des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien 2024/2025 wurde [GGSC] erneut gewürdigt. [GGSC] ist in den Rankings der Bereiche Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Planungs- und Umweltrecht, Vergaberecht sowie Energiewirtschaftsrecht und Regulierung vertreten. Als empfohlene Anwält:...
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[GGSC] hat ein Unternehmen der Stoffel-Holding im Zusammenhang mit der Baurechtschaffung für den MedizinCampus Niederbayern (MCN) in Straubing beraten. Dort soll unter der akademischen Verantwortung der Universität Regensburg eine Hochschuleinrichtung entstehen, um die Voraussetzungen für eine wohno...
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Die Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. ist in der ersten Ausgabe der "Best Law Firms - Germany" (2025) als eine der führenden Kanzleien des Landes ausgezeichnet – siehe Ranking. Best Lawyers® verkündet die Premiere der „Best Law Firms™ - Germany“, die einen neuen Standard für die Würdigung exze...
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Die Umsetzungsfrist 1.1.25 naht für die Kommunen. Daher lautet das Vorhaben für die Erfassung von Altkleidern „Fit für Fünfundzwanzig“. Nachdem das GGSC-Seminar unter diesem Motto auf große Nachfrage traf, setzen wir kurzfristig für den 12. September eine Neuauflage an.
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23.05.2024
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Der Gesetzgeber erwartet von den entsorgungspflichtigen Kommunen eine getrennte Sammlung von Textilabfällen spätestens ab dem 1. Januar 2025. Sind die Kommunen bereits hierfür entsprechend aufgestellt?
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In der neuesten Ausgabe des angesehenen JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien 2023/24 hat die Kanzlei [GGSC] erneut Anerkennung gefunden. Wir freuen uns, verkünden zu dürfen, dass [GGSC] in den Rechtsgebieten Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Planungs- und Umweltrecht, Vergaberecht sowie Energiewirts...
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Im neuen JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/23 ist GGSC in 4 Rechtsgebieten gelistet: Verwaltungs- und Verfassungsrecht - Planungs- und Umweltrecht - Vergaberecht - Energiewirtschaftsrecht: Regulierung.
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Das OLG Brandenburg hat die zuvor von [GGSC] erwirkte Grundsatzentscheidung der Vergabekammer Brandenburg bestätigt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die vergaberechtliche Privilegierung von gemeinnützigen Organisationen bei der Beauftragung mit Rettungsdienstleistungen.
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Die vergaberechtliche Privilegierung von gemeinnützigen Organisationen bei der Beauftragung mit Rettungsdienstleistungen ist seit geraumer Zeit Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie weit der Anwendungsbereich der sog. Bereichsausnahme für Rettungsdienstleis...
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15.03.2021
Neue Ausgabe des [GGSC] Kanzleiprofils - eine aktuelle Zusammenstellung der Top [GGSC]-Projekte aus 2020-2021.
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