Öffentliches Baurecht und Infrastruktur
[GGSC] begleitet seit rund drei Jahrzehnten öffentliche Planverfahren und private Bauprojekte jeder Größenordnung, und zwar häufig von der ersten Idee bis zur Nutzungsaufnahme. In der Frühphase solcher Projekte schaffen wir die rechtlichen Grundlagen für die Bebauung, etwa indem wir Bebauungsplanverfahren begleiten. Anschließend beraten wir im Rahmen der erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie im Zusammenhang mit Lärmschutzkonflikten oder Denkmalschutzfragen. Ein Schwerpunkt liegt zudem in der Gestaltung von Nachbarschaftsvereinbarungen.
Vorrangige Aufgabe unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es, dafür zu sorgen, dass Streitigkeiten möglichst erst gar nicht entstehen. Dazu tragen wir bei, indem wir Verfahren und Verträge so gestalten, dass etwaige Interessenkonflikte vorab durchdacht, verhandelt und geregelt werden, damit das Projekt anschließend reibungslos verlaufen kann. Diese Art der Projektbearbeitung führt dazu, dass in den von [GGSC] begleiteten Projekten die Zahl gerichtlicher Auseinandersetzungen gering ist. Allerdings fechten wir bei Bedarf für die Interessen unserer Mandanten auch engagiert vor den Verwaltungs- und Zivilgerichten.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Beurteilung der Raumbedeutsamkeit/Erfordernisse der Raumordnung unter Berücksichtigung der Landes- und Regionalplanung
- Gestaltung und Begleitung der Bauleitplanung auf Seiten des Planungsträgers oder auf Seiten des Vorhabenträgers
- Beratung im Zusammenhang mit der abwägungsfehlerfreien Berücksichtigung verschiedenster Fachbeiträge, z.B. des Arten-, Denkmal- und Naturschutzrechts sowie bei Immissionskonflikten
- Vertretung in Normenkontrollverfahren vor den Oberverwaltungsgerichten
- Begleitung von Planfeststellungsverfahren sowie Vertretung von Planbetroffenen, auch in den nachfolgenden Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
- Beratung von Gemeinden bei förmlichen Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 165 ff. BauGB
- Bewertung komplexer bauplanungsrechtlicher Fragestellungen, insbesondere bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
- Beratung von Bauherrn bei bauordnungsrechtlichen Fragen (z.B. Barrierefreiheit, Brandschutz, Abstandsflächen, Grundstücksteilung)
- Beratung von Bauherrn bei der Beantragung von Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Bauherrn, Nachbarn und Behörden bei der Anfechtung von Baugenehmigungen
- Nachbarschaftsvereinbarungen zur Absicherung des Baurechts sowie im Hinblick auf die Bauphase
- Erstellung und Verhandlung von Städtebaulichen Verträgen bzw. Durchführungsverträgen, insbesondere bei großen Wohnungsbauvorhaben
- Erstellung und Verhandlung von Erschließungsverträgen
- Besondere Expertise im Zusammenhang mit dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung
- Sonderformen der vertraglichen Bewältigung von städtebaulichen Maßnahmen (Befreiungsausgleich, Abwendung von Veränderungssperren, Ersetzung förmlicher Entwicklungsmaßnahmen etc.)
- Einzelverträge zu Denkmalschutzfragen, Altlastensanierung und naturschutzrechtlichen Wiederherstellungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- Berücksichtigung des Immissionsschutzrechts in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren
- Lösungsstrategien bei heranrückender Wohnbebauung – vertragliche, bauliche, technische und organisatorische Konfliktbewältigung in lärmschutz- und störfallrechtlichen Gemengelagen
- Zusammenarbeit mit Akustik-, Planungs- und Architekturbüros zur Entwicklung rechtlich abgesicherter Konzepte architektonischer Selbsthilfe und lärmrobusten Städtebaus
- Beratung und Vertretung von Bauherren im Zusammenhang mit Baustellenlärm
- Unterstützung von Kommunen im Rahmen der Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung
- Beratung von Grundstückseigentümern bei erschließungsrechtlichen Fragestellungen
- Sicherung der Erschließung durch Eintragung von Baulasten/Dienstbarkeiten
- Beratung im Zusammenhang mit der medientechnischen Ver-/Entsorgung von Grundstücken/Baugebieten
- Vertretung von Kommunen bei der Gestaltung von Erschließungsbeitragssatzungen
- Vertretung von Adressaten von Erschließungsbeitragsbescheiden
- Beratung bei Fragen des Straßen- und Wegerechts
- Beratung von Denkmaleigentümern bei genehmigungsrechtlichen Fragen sowie Fragen der Unzumutbarkeit einer Denkmalerhaltung
- Unterstützung von Denkmaleigentümern bei Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden sowie beim Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge
- Umfassende Beratung von Gemeinden und Berliner Bezirken im Zusammenhang mit Erhaltungssatzungen/-verordnungen
- Beratung von Grundstückseigentümern vor unverhältnismäßigen erhaltungsrechtlichen Forderungen
- Vertretung von Grundstückseigentümern in Widerspruchs-/Klageverfahren gegen sanierungsrechtliche Ausgleichsbetragsbescheide sowie bei Problemen zur Erlangung der sanierungsrechtlichen Genehmigung