Immobilienwirtschaft und Privates Baurecht
Wir begleiten Bauprojekte vertragsrechtlich vom Anfang bis zum Ende. Dies beginnt, wenn Grundstücke privatrechtlich bebaubar zu machen sind und geht weiter mit der Gestaltung, Ausschreibung und Verhandlung von Bau- und Planungsverträgen für Bauherren.
Zur Beratung bei Bauprojekten für die öffentliche Hand gehört regelmäßig die Begleitung öffentlicher Vergabeverfahren. [GGSC] hat eine Vielzahl von Verfahren nach VOB/A, der Vergabeverordnung (VgV) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in allen Größen strukturiert, begleitet und erfolgreich für öffentliche Auftraggeber durchgeführt. Nach Vertragsschluss begleiten wir das Projekt über alle Planungs- und Bauphasen einschließlich des Nachtrags- und Mängelmanagements.
Wir klären Honorar- und Werklohnfragen und unterstützen unsere Mandanten auch im Zusammenhang mit gewerblichen Mietverträgen und der Gestaltung von Nachbarschaftsvereinbarungen. Sofern Fördermittel zum Einsatz kommen sollten, unterstützen wir mit Antworten auf fördermittel-, zuwendungs- und/oder beihilferechtliche Fragen. Zweck unserer Tätigkeit ist dabei immer, Streit möglichst gar nicht entstehen zu lassen.
[GGSC] Partner Dr. Sebastian Schattenfroh ist Justiziar der Brandenburgischen Architektenkammer und des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Erstellung und Verhandlung von Grundstückskaufverträgen, gewerblichen Pacht- und Mietverträgen sowie von Bauträgerverträgen
- Verhandeln von Nachbarschaftsvereinbarungen
- Strukturierung und Begleitung von Bau- und Dienstleistungskonzessionen sowie Immobilienprojekten im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP)
- Beratung öffentlicher Auftraggeber in allen Fragen des Planungs- und Bauvergaberechts nach VgV, UVgO und VOB/A sowie Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte
- Unterstützung von öffentlichen Auftraggebern bei der Durchführung von Dienstleitungsvergaben rund um Bau und Betrieb der Immobilie
- Erstellung und Verhandlung von Planungs- und Bauverträgen aller Größen auf Bauherren- und Unternehmerseite, für Einzelgewerk- oder Generalunternehmer-/Generalplanerleistungen
- Berücksichtigung möglicher fördermittelrechtlicher Vorgaben und Klärung beihilferechtlicher Fragen, sofern es staatliche Zuschüsse für ein Projekt geben soll
- Begleitung „atypischer Vergaben“ für öffentliche Auftraggeber in Bezug auf Fördermittel für Bau- und Infrastrukturprojekte insbesondere im Breitband- und Mobilfunkbereich
- Beratung von Bauherren und Planungsbüros bei der konkreten Anwendung der Werkverträge
- Unterstützung bei Nachtragsverhandlungen
- Strukturierung von Verfahren zur Klärung technischer Fragen (Schiedsgutachterverfahren) oder der außergerichtlichen Streitbeilegung (Mediation/Adjudikation)
- Aufbereitung und Bewertung von Werklohnansprüchen
- Erstellung von HOAI-konformen Abrechnungen und Durchsetzung von HOAI-Honorarforderungen
- Übernahme von Schadensfällen und Auseinandersetzung mit Versicherungen
- Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Bürgen