Abfallwirtschaft und Abfallrecht
Die Beratung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und kommunalen Entsorgungsunternehmen in Fragen der Abfallwirtschaft und des Abfallrechts ist seit mehr als 30 Jahren wesentlicher Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von [GGSC]. Die Zahl der von uns in den vergangenen Jahren betreuten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Städte und Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Anstalten) sowie kommunaler Entsorgungsunternehmen (Eigenbetriebe, Beteiligungs- und Eigengesellschaften) beläuft sich auf über 250 Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Zahlreiche Mandanten betreuen wir seit vielen Jahren.
Wir sind im Bereich der Abfallwirtschaft außerdem immer wieder gutachterlich für Verbände, Ministerien und Landesbehörden tätig. Zu Gesetzesvorhaben bezieht [GGSC] regelmäßig Stellung. Unsere Expertise wird auch in Anhörungen der Parlamente auf Bundes- und Landesebene nachgefragt.
Im Frühsommer eines jeden Jahres veranstalten wir unser zweitägiges Infoseminar „Erfahrungsaustausch Kommunale Abfallwirtschaft“, auf dem wir regelmäßig Teilnehmer aus allen 16 Bundesländern begrüßen dürfen. Über diesen guten Zuspruch, der seit über 20 Jahren anhält, freuen wir uns sehr.
[GGSC] ist Mitglied im Förderverein VKU Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS e.V. -> Link zur Website. [GGSC] begleitet den Strategiekreis Verpackungsgesetz und hat hierzu zahlreiche Stellungnahmen vorgelegt.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Beratung und Vertretung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und unteren Abfallwirtschaftsbehörden bei der Durchsetzung der Überlassungspflicht
- Satzungsrechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Überlassungspflicht
- Beratung zu gewerblichen Sammlungen, Vertretung in Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren
- Auswirkungen der Gewerbeabfallverordnung und Durchsetzung von Trennpflichten
- Möglichkeiten und Grenzen des Ausschlusses von Abfällen von der Entsorgung
- Einführung der Biotonne und Beratung zu Bioabfallkonzepten
- Ausgestaltung der kommunalen Altkleidersammlung zwischen gewerblichen Sammlungen und Straßenrecht
- Begleitung von Modellversuchen zur Wertstofferfassung
- Beratung zur Umsetzung der hochwertigen Verwertung in der Behördenpraxis einschließlich satzungsrechtlicher Ausgestaltung und Beratung zu innovativen Gebührenmodellen
- Ausgestaltung vergaberechtlicher Vorgaben zur hochwertigen Erfassung und Verwertung von Abfällen
- Beratung und Vertretung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei Verhandlung und Abschluss der Abstimmungsvereinbarungen
- Übergangsregelungen für LVP und Glas
- Durchsetzung des Mitbenutzungsanspruches bei PPK
- Festlegung und Durchsetzung von Rahmenvorgaben
- Berechnung und Durchsetzung des Mitbenutzungsentgeltes
- Beratung zu den Nebenentgelten
- Erarbeitung von Abfall- und Abfallgebührensatzungen und von Mustersatzungen
- Anpassung der Satzungsregelungen an neue Entwicklungen, z.B. zur hochwertigen Erfassung von Abfällen, zur Einführung von Mindestleerungen oder zum elektronischen Gebührenbescheid
- Erarbeitung von Abfallgebührenkalkulationen
- Beratung zur Ausgestaltung des Gebührensystems in Abhängigkeit von den abfallwirtschaftlichen Zielen und den konkreten Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers und Umsetzung in Satzung und Kalkulation
- Vertretung in Normenkontrollverfahren und in allen anderen Rechtsstreitigkeiten zur Ab-fall- und Abfallgebührensatzung
- Wahl der geeigneten Unternehmens- bzw. Rechtsform für die Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Umsetzung: (Variantenvergleiche und vergaberechtliche Einordnung, Gründungssatzung von Eigenbetrieb, GmbH oder kommunaler Anstalt, Leistungs- und Personalüberleitungsverträgen etc. )
- vergaberechtskonforme Ausgestaltung der interkommunalen Kooperation
- Zweckverbandssatzungen und Zweckvereinbarungen bzw. öffentlich-rechtlichen Verträgen
- Begleitung der politischen Entscheidungsprozesse bei der Umorganisation abfallwirtschaftlicher Aufgaben
- Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit privaten Partnern in einer gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft (PPP-Modell), einschließlich Ausarbeitung der Vertragsunterlagen und Durchführung entsprechender Vergabeverfahren
- Umfassende rechtliche Betreuung bei der Errichtung, der Erweiterung und dem Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen und Deponien, Wertstoffhöfen, Zwischenlagern und allen anderen der Abfallbehandlung dienenden Anlagen (mechanisch-biologische Anlagen, Müllverbrennungsanlagen, EBS-Kraftwerke).
- Vertretung im Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren, Beratung bei der Antragsvorbereitung und in Behördengesprächen, Vertretung im Erörterungstermin
- Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Errichtung oder Erweiterung von Entsorgungsanlagen
- Unterstützung bei der Ausgestaltung der Vergabeunterlagen und Begleitung der Vertragsdurchführung (Abnahmen, Durchsetzung von Mängelansprüchen, Vertragsstrafen)
- Beratung bei der Stilllegung (Oberflächenabdichtung, Entgasung, Sickerwassermanagement) und Nachsorge von Deponien, Entwicklung von Nachnutzungskonzepten (Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen)
- Beratung zur Berechnung von Rückstellungen und deren Ansatzfähigkeit im Rahmen der Gebührenkalkulation