Klage gegen den Windpark Knippen unanfechtbar abgewiesen – OVG Münster bestätigt Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg
Das OVG Münster hat mit Beschluss vom 31.08.2022 das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 18.05.2022 bestätigt und damit die gegen die Errichtung und den Betrieb des Windparks Knippen gerichtete Nachbarklage endgültig abgewiesen.
[GGSC] Rechtsanwalt Dr. Markus Behnisch hat dieses wie auch die vorgehenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechtlich begleitet. Dabei hatte das OVG Münster zunächst im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes die Errichtung und auch den Betrieb des Windparks unterbrochen. Herr Dr. Behnisch konnte zunächst über entsprechende Änderungsanträge sowohl die Errichtung als auch die Inbetriebnahme erreichen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg wies danach mit dem anschließend ebenfalls von [GGSC] erstrittenen Urteils die Nachbarklage ab. Mit der Ablehnung der dagegen gerichteten Beschwerde auf Zulassung der Berufung ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nunmehr bestandskräftig und damit unanfechtbar.