BGH schafft endlich Rechtssicherheit für Laufzeitregelungen in Nutzungsverträgen für Windenergie und Solaranlagen

28.05.2025

Der BGH hat nun endlich Rechtssicherheit für Laufzeitregelungen in Nutzungsverträgen für Windenergie und Solaranlagen geschaffen, bei denen der Beginn der Laufzeit von der Errichtung bzw. Inbetriebnahme der WEA/PV-Anlage abhängt (Urteil vom 12.03.2025, Az.: XII ZR 76/24).

Der BGH klärt zwar nicht abschließend, an welche Ereignisse der Laufzeitbeginn konkret geknüpft werden kann. Der BGH hält allerdings ausdrücklich fest, dass der Grundstückseigentümer kein Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages vor Beginn der Errichtung/Inbetriebnahme der WEA/PV-Anlage besitzt. Dies gilt nach Ansicht des BGH selbst dann, wenn die Vertragsparteien das ordentliche Kündigungsrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben.

[GGSC]-Anwalt Dr. Markus Behnisch hierzu: „Auf der Grundlage dieser Entscheidung lassen sich endlich wieder praktikabel ausgestaltete Nutzungsverträge und insbesondere von Laufzeitregelungen mit den Eigentümern abschließen, ohne dass Dritte dagegen belastbare Einwände vorbringen. Details dazu sollten sich an den jüngsten Ausführungen des BGH orientieren.“

[GGSC] vertritt sowohl Projektenwickler bei der Ausarbeitung von Nutzungsverträge, einschließlich Musternutzungsverträge für Windenergie- und Solaranlagen als auch Grundstückseigentümer.