Dringlichkeitsvergabe auf dem Prüfstand
Seit Jahren stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an Dringlichkeitsvergaben. Eine Dringlichkeit, die ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und damit eine Direktvergabe an einen Bieter rechtfertigt, besteht danach nur in wenigen, seltenen Ausnahmefällen. Ob diese Anforderungen zu lockern sind, wenn besonders sensible Rechtsgüter betroffen sind, ist in Rechtsprechung und Literatur bislang nicht abschließend geklärt. Aufgrund eines Vorlagebeschlusses des OLG Düsseldorf ist demnächst eine Entscheidung des EuGH zu dieser Thematik zu erwarten.
Ausführlicher dazu unsere Kolleg:innen Franziska Kaschluhn und Jens Kröcher in der neuen Ausgabe unseres Vergabe Newsletters https://www.ggsc.de/aktuelles/newsletter/newsletter-vergabe-dezember-2023