Entwurf GeolDG: RA Prof. Gaßner war als Sachverständiger bei Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestags
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zu einem Geologiedatengesetz (GeolDG) eingebracht, zu dem am 09.03.2020 eine Anhörung von Sachverständigen im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestag stattgefunden hat.
Rechtsanwalt Prof. Hartmut Gaßner war als ein Sachverständiger von der Unionsfraktion nominiert. Seine zentrale Aussage war:
Im Entwurf des Geologiedatengesetzes (BT-Drs. 19/17285) sollte die öffentliche Zugänglichkeit aller Geologiedaten, die für eine nachvollziehbare Standortsuche für ein Endlager erforderlich sind, klar geregelt werden. Sie sollte nicht von einer einzelfallbezogenen und zeitaufwändigen Ermittlung und Abwägung von Interessen durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) oder die Verwaltungsgerichte abhängig gemacht werden. Der für einen Interessenausgleich erforderliche Schutz der Daten kann durch ein Verbot der gewerblichen Nutzung dieser Daten erreicht werden.
Dem Vernehmen nach wird die Nachbesserung des Entwurfs durch Aufnahme einer entsprechenden Regelung auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen von verschiedenen Fraktionen des Bundestags geprüft. Die vorgesehene Verabschiedung des Gesetzentwurfs in dieser Woche ist abgesetzt und eine Konsenssuche bis zur nächsten Sitzungswoche verabredet worden.
Die schriftliche Stellungnahme zum Entwurf eines Geologiedatengesetzes (GeolDGE), die von [GGSC] Rechtsanwälten Prof. Hartmut Gaßner und Dr. Georg Buchholz vorgelegt wurde, finden Sie hier:
[GGSC] Stellungnahme - Entwurf eines Geologiedatengesetzes
Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wirtschaft und Energie: Protokoll der 63. Sitzung
Tagesspiegel Background Energie: Staatssrechtler kritisiert Geodatengesetz
europaticker Meldung: Klaus Töpfer: Öffentliche Bereitstellung aller Daten muss der Regelfall sein