Euwid-Interview mit Prof. Hartmut Gaßner -" örE dürfen Volumenanteil für die Kalkulation der PPK-Mitbenutzungsentgelte vorgeben“
Professor Hartmut Gaßner im Gespräch mit dem Fachmagazin Euwid, Ausgabe 39/2021: "GGSC berät eine ganze Reihe von Kommunen in dieser Angelegenheit. Wie ist derzeit die Gemengelage, und wie sehen Sie die Chancen für einen neuen Kompromissvorschlag?
... Gaßner: Der Hauptstreitpunkt ist seit Jahren die Weigerung der Systeme, den örE das Recht einzuräumen, bei der Frage der Bemessung der Mitbenutzungsentgelte auf den Volumenanteil der PPK-Verkaufsverpackungen abzustellen, obwohl § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz den örE eine entsprechende Vorgabe erlaubt. Was wiegt schwerer, ein Kilo Eisen oder ein Kilo Federn? – Spaß beiseite. Wir beobachten seit Jahren einen Anstieg der voluminösen, aber nicht schweren Verkaufsverpackungen. Dagegen nimmt der Anteil beispielsweise gewichtiger Zeitungspapiere ständig ab.
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Der Preis für Altpapier ist deutlich gestiegen. Systembetreiber dürfen auf die Herausgabe bzw. die Erlösbeteiligung für ihren Anteil an der PPK-Erfassungsmenge bestehen. Ist zu erwarten, dass die Kommunen sämtliche PPK-Mengen an die Systembetreiber verlieren?
Gaßner: So einfach wird das auch für die Systeme nicht gehen. Die örE haben den Online-Handel nicht erfunden. Es sind die Systeme, die ihre Lizenzentgelte von den Inverkehrbringern von Verkaufsverpackungen erhalten. Wenn der Anteil der voluminösen PPK-Verpackungen ständig ausgeweitet wird, dann müssen die Lizenzentgelte entsprechend erhöht werden, und die Systeme die durch die Mitbenutzung abgerufene Dienstleistung den örE vollständig bezahlen."
Zum vollständigen Euwid-Interview mit Prof. Hartmut Gaßner, Euwid-Ausgabe 39/2021: "örE dürfen Volumenanteil für die Kalkulation der PPK-Mitbenutzungsentgelte vorgeben"