Aktuelle Meldung
[GGSC] betreut Klärschlammverwertung
Im Genehmigungsverfahren für den Bau einer Klärschlammverwertungsanlage in Sachsen-Anhalt vertraten die [GGSC] Rechtsanwälte Prof. Hartmut Gaßner und Dr. Georg Buchholz am 25.04.2019 den Antragsteller im Erörterungstermin. Hauptgegenstand der erörterten Einwendungen waren befürchtete Beeinträchtigungen durch Geruch und Lärm sowie der Standort der Anlage im Außenbereich. Mit der vollständig eingehausten Anlage sollen jährlich 100.000 t Klärschlamm getrocknet, verbrannt und zu Düngemitteln recycelt werden. [GGSC] begleitet das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, das vom Landesverwaltungsamt Halle/Saale durchgeführt wird.