[GGSC] erläutert Berücksichtigung der Mantelverordnung bei laufenden Projekten

13.07.2023

Am 1. August treten die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft – also die beiden wichtigsten Teile der sog. „Mantelverordnung“. [GGSC] Rechtsanwalt Dr. Achim Willand erläutert gemeinsam mit seinem Kollegen Dr. Manuel Schwind in ihrem Beitrag für den aktuellen [GGSC] Newsletter Abfall Juli 2023, wie mit den neuen Vorgaben in bereits geplanten sowie in laufenden Projekten umzugehen ist. Zugleich kritisieren sie, dass wichtige Verordnungen nicht mit der ebenfalls in Kraft tretende ersten Novelle der EBV an diese angepasst worden sind. Den ausführlichen Beitrag von Dr. Willand und Dr. Schwind finden Sie hier.

Zu diesem Thema veranstalten wir ein GGSC]-Online-Seminar „Ersatzbaustoffverordnung – neue Regeln für die Verwertung mineralischer Abfälle“ am 28. September 2023 von 10 Uhr bis 13 Uhr.