[GGSC]-Gutachten: Neue Gentechnik belastet Lebensmittelunternehmen
Die auf EU-Ebene geplante Deregulierung neuer genomischer Techniken (NGT) wird dazu führen, dass Lebensmittelunternehmen mit erheblichen zusätzlichen Haftungsrisiken belastet werden, die nicht versichert sind. Ferner werden erhebliche zusätzliche Aufwände zur Einhaltung der Anforderungen der Novel-Food-Verordnung entstehen.
Das sind Ergebnisse eines von [GGSC]-Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz im Auftrag des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) erstellten und heute veröffentlichten Rechtsgutachtens zur Haftung von Lebensmittelunternehmen für neue Gentechnik im Falle einer Deregulierung.
Die geplante EU-Verordnung zur Deregulierung von NGT soll dazu führen, dass für einen Großteil von mit NGT erzeugten gentechnisch veränderten Pflanzen nur noch Art und Anzahl der Änderungen der Erbinformation geprüft werden soll. Wenn diese einen Schwellenwert nicht überschreiten, sollen die Erzeugnisse als NGT-Erzeugnisse der Kategorie 1 eingestuft werden. Das soll unabhängig davon gelten, wie sich die Eigenschaften der Pflanzen und daraus hergestellter Erzeugnisse verändern und welche Risiken für die Gesundheit und die Umwelt sich daraus ergeben.
Bisher dürfen solche Erzeugnisse nur nach einer umfassenden Risikoprüfung in einem gentechnikrechtlichen Verfahren in den Verkehr gebracht werden. Das soll entfallen. Lebensmittelunternehmen müssen dann die Einhaltung der Anforderungen an daraus hergestellte Lebensmittel selbst prüfen. Damit steigen auch die Haftungsrisiken für Lebensmittelunternehmen. Dies auch, weil Versicherungen die Haftung für gentechnische Veränderungen generell ausschließen.
Ob und wie die Deregulierung beschlossen werden wird, steht noch nicht fest. Noch erörtern die Mitgliedstaaten ihren Standpunkt im Rat.
Pressemitteilung VLOG (14.01.2025):
Rechtsgutachten: Haftungsrisiken bei neuer Gentechnik nicht auf EU-Lebensmittelwirtschaft abwälzen!
[GGSC] Rechtsgutachten:
Rechtsgutachten: Zur Haftung von Lebensmittelunternehmen für neue Gentechnik im Falle einer Deregulierung (Dr. Georg Buchholz, Kanzlei GGSC)
Weitere Links:
ENGA: New legal opinion: New Genomic Techniques deregulation proposal shifts safety testing and liability risks to the EU food industry (Englisch)