[GGSC]-Rechtsanwältin Dr. Maren Wittzack wurde als Mitglied in den Beirat für Raumentwicklung berufen
- Bauen
- Öffentliches Baurecht
Der Beirat für Raumentwicklung ist beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angesiedelt und berät das Ministerium in Grundsatzfragen der räumlichen Entwicklung. Die Berufung erstreckt sich auf den Zeitraum der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.
Rechtsanwältin Dr. Maren Wittzack begleitet seit Jahren Bebauungsplanverfahren auf Vorhabenträger- und Gemeindeseite und befasst sich insbesondere mit der sachgerechten Lösung von Immissionskonflikten im Rahmen der Innenentwicklung. Aus der Erfahrung mit typischen Projektblockaden gehört die Auseinandersetzung mit der Thematik „Verfahrensbeschleunigung vs. nachhaltige Planung“ zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten.
„Diese Erfahrungen und Blickwinkel möchte ich gerne in meine Tätigkeit im Beirat für Raumentwicklung einbringen“ (Maren Wittzack)“