[GGSC] und mit der Aurelia Stiftung vor dem EU-Gericht: Genehmigung von Pestizid-Wirkstoffen auf dem Prüfstand
Am 14.02.25 hat das EuG in Luxemburg drei Klagen von Nichtregierungsorganisationen gegen die umstrittene Verlängerung von Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe verhandelt.
[GGSC] vertritt die Aurelia Stiftung bei der Klage gegen die Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat (Az: T-565/23). Die EU-Kommission verlängert Pestizid-Genehmigungen nach dem Auslaufen des Geltungszeitraums, selbst wenn die notwendige aktualisierte Risikoprüfung nicht abgeschlossen ist. Allein im Jahr 2023 hat die EU-Kommission für über 100 Wirkstoffe die Genehmigungen über eine Ausnahmeregelung verlängert.
Näheres erfahren Sie in der anliegenden Verfahrensinformation -> [GGSC] Verfahrensinformation
An der mündlichen Verhandlung haben neben der EU-Kommission auch Vertreter des Europäischen Rats, des EU-Parlaments, der Konzerne Bayer und BASF und der klagenden Umweltorganisationen mitgewirkt.
Die intensiven Nachfragen der Richter haben erkennen lassen, dass das Gericht die Genehmigungspraxis der Kommission skeptisch beurteilt.
Das Urteil ist in einigen Monaten zu erwarten.
Rückfragen bei [GGSC] gern an
Rechtsanwalt Dr. Achim Willand
Pressestimmen:
-> Stiftung Aurelia
-> Frankfurter Neue Presse
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