Großartige Neuerung für oberflächennahe Geothermie in Hessen. [GGSC] Gutachten für HMWEVW bereitet Weg. Ergebnisse auf Zukunftsforum von Gaßner, Groth, Siederer & Coll. präsentiert
In Hessen gilt zukünftig eine Auslegung des Bundesberggesetzes, die die Anwendung des Bundesberggesetzes auf die Tiefengeothermie beschränkt. Damit wird die Nutzung der oberflächennahen Geothermie vom Erfordernis der Aufsuchungserlaubnis, der Bewilligung der Gewinnung und den bisher erforderlichen Betriebsplänen befreit. Eine rechtliche Rechtfertigung liefert ein [GGSC] Rechtsgutachten, das sich mit der Genehmigung von Geothermie-Anlagen befasst, welches Prof. Hartmut Gaßner und Dr. Georg Buchholz für das Hessische Wirtschaftsministerium erstattet haben. Das Gutachten finden Sie vorab unter diesem Link.
Die Ergebnisse des Gutachtens hat Prof. Hartmut Gaßner gestern auf dem Zukunftsforum Energie & Klima online vorgestellt. Auf der gleichen Veranstaltung hat Herr Bode vom hessischen Unweltministerium den neuen Erlass vom 11.11.2021 vorgestellt. Danach gilt in Hessen ab sofort eine Auslegung von § 3 BGergG, wonach Erdwärmenutzungen vom Bergrecht nur erfasst sind, wenn tiefengeothermische Vorkommen ohne Mittler( Wärmepumpen) zur gewerblichen Nutzung erschlossen werden sollen. Das bringt eine deutliche Verschlankung für die oberflächennahe Geothermie und ist ein guter Beitrag für die Wärmewende.
[GGSC] Gutachten:
Rechtsgutachten oberflächennahe Geothermie in Hessen, Vorstellung der Ergebnisse Link.