Jetzt online - [GGSC] Expert:innen-Interview: BEHG = CO2-Zuschlag ab 2024?
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vom 09.11.2022 (BEHG) werden ab 2024 auch CO2-Emissionen aus Abfällen dem nationalen Emissionsrechtehandel unterworfen. Verantwortlicher ist nach § 3 Nr. 3c BEHG der jeweilige Betreiber der Abfallverbrennungsanlage. Dieser ist verpflichtet, Emissionszertifikate zu erwerben.
Im aktuellen Expert:innen-Interview erläutert Rechtsanwalt Jens Kröcher den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit den aktuellen Preissteigerungen und stellt Handlungsmöglichkeiten sowohl im Vertragsvollzug als auch in laufenden Vergabeverfahren vor. Interviewpartnerin ist Rechtsanwältin Caroline von Bechtolsheim.
Das Interview wurde aufgezeichnet und eine längere Zeit über unseren YouTube-Kanal abrufbereit.
-> Direktlink: Folge 16: BEHG = CO2-Zuschlag ab 2024? - 19.10.2023
[GGSC] Experte Jens Kröcher, Rechtsanwalt
[GGSC] Interviewpartnerin: Caroline von Bechtolsheim, Rechtsanwältin