Klimaschutzpaket 2030 mit CO2- Bepreisung: Prof. Hartmut Gaßner im Gespräch mit Tagesspiegel Background zu verfassungsrechtlichen Unsicherheiten
Umweltrechtsexperte Prof. Hartmut Gaßner von der Kanzlei [GGSC] sortierte die rechtlichen Vorbehalte im Gespräch mit Background. Das Problem bei der geplanten Einführung eines Emissionshandels mit Festpreisen bestehe aus zwei Teilen. „Erstens wird diese Bepreisung zwar Emissionshandel genannt, vermutlich aber de facto als Steuer einzuordnen sein.“ Ein echter Emissionshandel verlange eine Mengenbegrenzung der Zertifikate und verbiete Fix- und Höchstpreise. „Zweitens sollen bislang Produktionsmittel zur Erzeugung von Energie besteuert werden, nicht direkt die Verbraucher. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Kernbrennelementesteuer ist aber klar, dass nicht Produktionsmittel, sondern nur Güter des ständigen Bedarfs mit einer Verbrauchssteuer belegt werden können, für deren Erhebung der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat.“
In der Gesamtschau sei, so Gaßner, der von der Bundesregierung skizzierte Weg mit „sehr hoher Rechtsunsicherheit“ verbunden. Wichtig sei es nun, betont er ebenfalls, die Vorschläge möglichst schnell gesetzlich auszuformulieren und dann einer Prüfung zu unterziehen. „Sollte sich die Lösung als nicht gangbar erweisen, was wahrscheinlich ist, wäre eine Grundgesetzänderung mit der Einführung der Möglichkeit des Bundes Umweltsteuern zu erheben, der richtige Weg – es ist aber natürlich trotz der epochalen Herausforderung unklar, ob sich dafür eine entsprechende Zweidrittelmehrheit im Parlament finden lässt.“
Weitgehend rechtssicher und zudem eine deutlich einfachere Variante sei es, die CO2-Bepreisung einzuführen, indem die Energieverbrauchssteuern entsprechend erhöht würden. „Insofern ist eine Grundgesetzänderung nicht der einzige Weg.“ Eine direkte CO2-Besteuerung hatten SPD und Bundesumweltministerium vorgeschlagen, die Union aber erfolgreich abgelehnt.
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