LG Frankfurt-Oder bestätigt Härtefallentschädigung gem. EEG nach Netzumschaltung
Trotz grundlegender Entscheidungen des BGH durch Urteile vom 11.02.2020 (XIII ZR 27/19) und 26.01.2021 (XIII ZR 17/19) sind die Härtefallentschädigungen besonders bei einigen Netzbetreibergesellschaften in einer Vielzahl von Fällen immer noch umstritten.
Das LG Frankfurt-Oder hat in einem von [GGSC] geführten Rechtsstreit mit erfreulicher Klarheit festgestellt, dass entsprechend den Grundsatzurteilen des BGH Härtefallentschädigungen zu zahlen sind, wenn in Folge reparaturbedingter Umschaltungen im betroffenen Netzbereich noch Spannung anliegt. Das erstinstanzliche Gericht orientierte sich dabei weitestgehend an der Auslegung des OLG Naumburg in seiner Entscheidung von 25.09.2020 (7 U 25/18). Die Betreiberin hat Berufung eingelegt, so dass der Streit damit noch nicht beendet ist. Wir werden im Energienewsletter dazu berichten.