OVG Berlin-Brandenburg bestätigt kommunales Vorkaufsrecht für Berliner Miethäuser - [GGSC] Anwalt Dr. Jörg Beckmann hat das Land Berlin vertreten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Rechtmäßigkeit der Praxis der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Landes Berlin an Grundstücken in den sozialen Erhaltungsgebieten gemäß § 172 BauGB mit Urteil vom 22.10.2019 (OVG 10 B 9/18) bestätigt. [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.], Rechtsanwalt Dr. Beckmann, hat das Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, in dem Grundsatzverfahren vertreten. Der Bezirk macht von dem gesetzlichen Vorkaufsrecht seit 2015 Gebrauch, wenn das Grundstück mit einem Mietshaus bebaut ist und der Verkauf Anlass zu der Befürchtung gibt, der Käufer werde das Objekt baulich aufwerten oder die bestehenden Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln. Das Oberverwaltungsgericht hat damit das Urteil der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17.05.2018 bestätigt. Danach ist das Land Berlin berechtigt, das Vorkaufsrecht als eigenständiges Instrument zur Sicherung der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung einzusetzen, um der Gentrifizierung entgegenzuwirken. Das OVG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.