OVG Lüneburg: Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in Niedersachsen und Eingliederungsverträge

28.05.2021

Die [GGSC]-Anwälte Katrin Jänicke und Dr. Manuel Schwind haben die Stadt Göttingen erfolgreich in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg vertreten. Gegenstand des Verfahrens war die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Göttingen. Mit Urteil vom 03.05.2021 hat das Oberverwaltungsgericht einen gegen die Satzung gerichteten Normenkontrollantrag zu 9/10 zurückgewiesen.

Das Urteil dürfte von zentraler Bedeutung für alle niedersächsischen Gemeinden sein, die nach § 52 Nds. Straßengesetz zur Reinigung öffentlicher Straßen verpflichtet sind und Straßenreinigungsgebühren erheben. Mehrere bislang ungeklärte Rechtsfragen zu der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (z.B. zur Ausgestaltung des Frontmetermaßstabes, zur Privilegierung von Hinterliegergrundstücken oder zur Einbeziehung von Kosten in die Gebührenkalkulation) wurden in der mündlichen Verhandlung eingehend erörtert und einer Klärung zugeführt.

Das OVG Lüneburg hat sich daneben auch mit sog. Eingliederungsverträgen befasst. Streitig war hier, ob die Stadt Göttingen auch in den im Jahr 1972 eingegliederten Gemeinden Straßenreinigungsgebühren erheben darf. Die seinerzeit mit der Stadt Göttingen geschlossenen Eingliederungsverträge bestimmten, dass das damals geltende Ortsrecht zur Straßenreinigung fortgelte, welches keine Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vorsah. Erst im Jahr 2012 hatte die Stadt Göttingen die Gebührenpflicht auch für die eingemeindeten Ortsteile beschlossen. Das OVG Lüneburg hat dies bestätigt und damit eine Rechtsfrage der Klärung zugeführt, die bis heute auch in anderen Gemeinden in Niedersachsen umstritten ist.

Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, werden wir Sie näher über die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg informieren. Schon jetzt dürfen wir Sie auf unser (in Kooperation mit der Akademie Dr. Obladen) ausgerichtetes Online-Seminar „Aktuelle Fragen bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren“ am 22.09.2021 hinweisen, in dem wir das vorliegende Urteil ausführlich vorstellen werden.

Link zum Programm und zur Anmeldung: https://kommunalwirtschaft.eu/veranstaltungen/strassenreinigung/04030-aktuelle-fragen-bei-der-erhebung-von-strassenreinigungsgebuehren

Nachfragen bitte an
Rechtsanwältin Katrin Jänicke
Rechtsanwalt Dr. Manuel Schwind