Rückforderung von Fördermitteln bei Vergaberechtsverstößen

07.03.2024

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei der Vergabe von Aufträgen, die mithilfe von Fördermitteln finanziert werden. Bewilligungsbescheide über Fördermittel enthalten häufig Auflagen, welche die Begünstigten zur Durchführung vergaberechtskonformer Ausschreibungen verpflichten - auch wenn die Begünstigten nach allgemeinem Vergaberecht keine öffentlichen Auftraggeber sind. Formfehler in der Ausschreibung können zu erheblichen Kürzungen oder sogar zur Rückforderung der Fördermittel führen. Aktuelle Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Halle und Gießen unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln, wie [GGSC] Anwältinnen Isabelle-Konstanze Charlier und Caroline von Bechtolsheim ausführen.

Über diese und weitere interessante Entscheidungen berichtet [GGSC] im aktuellen Newsletter Vergabe.
https://www.ggsc.de/aktuelles/newsletter/newsletter-vergabe-februar-2024