Aktuelle Meldung

Streit um Sicherheitsleistungen - Duale Systeme unterliegen - [GGSC] Anwälte vertreten NRW

25.06.2020

"Sechs Betreiber von dualen Systemen sind mit ersten Klagen gegen deutlich höhere Sicherheitsleistungen weitgehend gescheitert...In der Sache geht es allein im NRW um eine Vervierfachung der bisherigen Sicherheitsleistungen von zuletzt 5,6 Mio € auf über 24 Mio €....Es dient dazu, etwaige Zahlungsausfälle der Systeme abzusichern, damit Kommunen im Fall der Fälle per Ersatzvornahme in der Lage sind, ihre Ausfälle sowie die Übernahme der durch den Verpackungsmüll entstehenden Entsorgungskosten zu tragen."

GGSC-Anwälte vertreten NRW

"In allen Verfahren hatten die beiden Anwälte Hartmut Gaßner und Linus Viezens die Landesbehörde vertreten. "Im Grundsatz wurde in allen Eilverfahren bestätigt, dass im neuen Verpackungsgesetz (§ 18 Abs. 4) die Grundlagen für die Festsetzung von Sicherheitsleistungen erweitert wurden, so dass deutlich höhere Sicherheitsleistungen erforderlich und gerechtfertigt sind", erklärten die beiden Juristen von der Berliner Kanzlei GGSC gegenüber EUWID.""

EUWID-Meldung, Ausgabe 26.2020: Hohe Sicherheitsleistungen: Duale Systeme unterliegen vor Verwaltungsgerichten in NRW