Veröffentlichung
Neuveröffentlichung der Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge nach dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“
Rechtsanwalt Dr. Gerrit Aschmann
Rechtsanwalt Dr. Jörg Beckmann
Rechtsanwalt Dr. Klaus-Martin Groth
Die Durchführung von Bebauungsplanverfahren für größere Wohnungsbauvorhaben ist heute bundesweit nicht ohne parallel laufende Verhandlungen über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (SV - § 11 BauGB) denkbar. Sowohl die erforderliche Erschließung als auch die Errichtung sozialer Infrastruktur muss geregelt und (vom Investor) bezahlt werden.
Weitere Themen sind der naturschutzrechtliche Ausgleich, die Altlastensanierung, die öffentlichen Grünflächen und Spielplätze etc. Das war und ist auch in Berlin seit Jahrzehnten Standard.