Rechtliche Chancen und Hemmnisse für erneuerbare Wärme und Klimaschutz in der kommunalen Planung
Rechtsanwalt Dr. Klaus-Martin Groth
Rechtsanwalt Dr. Thomas Reif
Der Klimaschutz war lange Zeit das "Stiefkind" unter den Umweltbelangen, die bei der Stadtplanung zu berücksichtigen waren. Dies lag vor allem an seinem geringen örtlichen Bezug. Bauleitpläne und sonstige städtebauliche Planungen sollen (nur) aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist"(§ 1 Abs. 3 S. 1 Bau GB). Das setzt folgerichtig einen Gemeinde und Ortsbezug voraus.
Unbestritten sind mit den Mitteln der Bauleitplanung Maßnahmen zum Schutz des örtlichen Klimas möglich. Dies betrifft die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme oder die Vermeidung von Verkehrsströmen insgesamt und insbesondere die Entwicklung einer klimaschonenden Stadt- und Siedlungsstruktur ("kompakte Stadt"). Darüber hinaus ist bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen, wie sich die Vorhaben auf das lokale Klima auswirken (z. B. "Kaltluftschneisen" erhalten etc.).
"Klimaschutz & erneuerbare Wärme" des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu)
Aufsatz: Klimaschutz & erneuerbare Wärme" des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu)