Veröffentlichung

Rechtliche Chancen und Hemmnisse für erneuerbare Wärme und Klimaschutz in der kommunalen Planung

01.05.2017

Rechtsanwalt Dr. Klaus-Martin Groth
Rechtsanwalt Dr. Thomas Reif

Der Klimaschutz war lange Zeit das "Stief­kind" unter den Umweltbelangen, die bei der Stadtplanung zu berücksichtigen waren. ­Dies lag vor allem an seinem geringen örtli­chen Bezug. Bauleitpläne und sonstige städtebau­liche Planungen sollen (nur) aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Ent­wicklung und Ordnung erforderlich ist"(§ 1 Abs. 3 S. 1 Bau GB). Das setzt folgerichtig einen Gemeinde ­und Ortsbezug voraus.

Unbestritten sind mit den Mitteln der Bauleit­planung Maßnahmen zum Schutz des örtlichen Kli­mas möglich. Dies betrifft die Reduzierung der Flä­cheninanspruchnahme oder die Vermeidung von Verkehrsströmen insgesamt und insbesondere die Entwicklung einer klimaschonenden Stadt- und Siedlungsstruktur ("kompakte Stadt"). Darüber hi­naus ist bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen, wie sich die Vorhaben auf das lokale Klima auswir­ken (z. B. "Kaltluftschneisen" erhalten etc.).

"Klimaschutz & erneuerbare Wärme" des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu)

Aufsatz: Klimaschutz & erneuerbare Wärme" des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu)