Bereits die Schadensneigung kann einen Mangel darstellen!
- Privates Baurecht
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Grundsätzlich muss eine Planung den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) entsprechen. Wird gegen diese verstoßen und besteht dadurch ein erhöhtes Schadensrisiko, kann bereits ein Mangel vorliegen – selbst wenn noch keine sichtbaren Schäden aufgetreten sind. Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart bestätigt diese Auffassung und verdeutlicht die Bedeutung der Einhaltung technischer Vorgaben (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.03.2023 – 10 U 29/22).
Der Fall
Ein Bauherr beauftragte einen Architekten mit der detaillierten Ausführungsplanung und Bauüberwachung eines Doppelhauses. Die Dachkonstruktion wurde in einer „Warmdach“-Bauweise mit einer dichten Dampfsperre ausgeführt. Zum Zeitpunkt der Errichtung entsprach diese Bauweise jedoch nicht mehr den a.R.d.T. Später traten in einer Haushälfte Feuchtigkeitsprobleme auf. Der Bauherr verlangte daraufhin eine umfassende Sanierung beider Haushälften, bei der die Dampfsperre durch eine Dampfbremse ersetzt werden sollte. Der Architekt hielt diese Maßnahme für unverhältnismäßig, da in der zweiten Haushälfte bisher keine Schäden aufgetreten waren.
Die Entscheidung
Das OLG Stuttgart entschied zugunsten des Bauherrn und stellte klar, dass die Planung von den a.R.d.T. abweiche und dadurch ein erhöhtes Schadensrisiko bestehe. Dies gelte bereits als Mangel, unabhängig davon, ob bereits sichtbare Schäden vorliegen. Das Gericht betonte, dass es nicht erforderlich sei, den Eintritt eines Schadens abzuwarten, wenn die fehlerhafte Planung und Ausführung ein erhöhtes Risiko für zukünftige Schäden mit sich bringen. Daher sei es auch verhältnismäßig und notwendig, präventive Maßnahmen zur Mängelbeseitigung für beide Haushälften durchzuführen, um potenzielle Schäden zu verhindern.
Fazit
Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig die Einhaltung der a.R.d.T. ist. Denn bereits eine Schadensneigung aufgrund von Abweichungen hiervon, ohne dass ein konkreter Schaden entstanden ist, kann einen Mangel begründen. Planungsbüros sollten daher stets darauf achten, dass Planungen und Ausführungen den aktuellen technischen Standards entsprechen, um langfristige Schäden und daraus resultierende Haftungsansprüche zu vermeiden.