Was lange währt … – UVGO in Hessen und Rheinland-Pfalz eingeführt
Seit dem 07.09.2021 gilt nun auch in Rheinland-Pfalz die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Genau vier Jahre und sieben Monate nachdem die UVgO im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, die den bisherigen 1. Abschnitt der VOL/A für die Vergabe von Dienst- und Lieferaufträgen des Bundes unterhalb der Schwellenwerte ablösen soll. Auf Landesebene gilt die UVgO aber nicht automatisch, sondern muss jeweils durch Anpassung der jeweiligen haushaltsrechtlichen Vorschriften gesondert in Kraft gesetzt werden. Mit Rheinland-Pfalz sind nun 14 der 16 Bundesländer diesen Schritt gegangen. Kurz zuvor, zum 01.09.2021, hatte auch Hessen die UVgO für anwendbar erklärt.
Novellierte Verwaltungsvorschriften auf Landesebene
In Rheinland-Pfalz wurde die Verwaltungsvorschrift zum Öffentlichen Auftragswesen überarbeitet und im Ministerialblatt der Landesregierung veröffentlicht. Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift vom 18.08.2021 gilt für alle Auftragsvergaben, die ab dem 07.09.2021 begonnen wurden oder werden. Hessen hat die UVgO mit der Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) und dem Gemeinsamen Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) vom 10.08.2021 eingeführt.
Bedeutung der UVgO
Die UVgO nähert die Verfahrensregelungen im Unterschwellenbereich an die europaweiter Vergaben auf Grundlage der VgV an und führt somit zu einer deutlich stärkeren Formalisierung nationaler Vergabeverfahren. Zum Beispiel wird mit der UVgO die elektronische Kommunikation, d. h. das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten mit elektronischen Mitteln auch im Bereich der Unterschwellenvergabe obligatorisch. Auch gelten erweiterte Bekanntmachungspflichten. Wesentliches Ziel ist dabei eine stärkere Vereinheitlichung von Verfahrensregeln mit möglichst wenigen landesspezifischen Sonderwegen.
Interne Vergaberichtlinien anpassen
Öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz und Hessen tun gut daran, ihre verwaltungsinternen Vergaberichtlinien an die Neuregelungen der UVgO anzupassen, um auch zukünftig die vielfältigen Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich effizient und rechtssicher durchführen zu können. Viele öffentliche Auftraggeber beobachten, dass in Zeiten voller Auftragsbücher gerade kleine- und mittelständische Handwerksbetriebe kein großes Interesse an der öffentlichen Auftragsvergabe zeigen und Formanforderungen als zusätzlichen Hemmschuh für eine Beteiligung ansehen. Es ist daher eine Herausforderung für die Vergabestellen, praxistaugliche Vorgaben zu erarbeiten, die auf der einen Seite zu einem echten Wettbewerb führen und dennoch den strengen Verfahrensvorgaben der UVgO gerecht werden.
[GGSC] verfügt über langjährige Expertise in der Beratung von öffentlichen Auftraggebern bei Vergabeverfahren – sowohl im Ober- als auch im Unterschwellenbereich – und hat vielfach die Erstellung und Überarbeitung von verwaltungsinternen Vergaberichtlinien begleitet.