Groth-Gruppe Wohnungsbau
- Bauen
- Öffentliches Baurecht
[GGSC] leistet eine umfassende rechtliche Unterstützung für die Groth-Gruppe bei der Entwicklung von Grundstücken für den Bau von insgesamt mehreren tausend Wohnungen in Zusammenarbeit mit dem Land Berlin und den zuständigen Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen sowie den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Stadtteile.
Dabei werden unter Berücksichtigung des Berliner Modells alle Planungsverfahren (F-Plan-Änderungen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Branden-burg, B-Plan-Verfahren, V+E-Pläne und Landschaftspläne) und die dazugehörigen städtebaulichen Verträge und Durchführungsverträge betreut.