Jägerpark Wohnungsbaugesellschaft mbH
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- Öffentliches Baurecht
Die Jägerpark Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt die Errichtung von rund 700 Wohnungen in Dresden-Neustadt. Die Landeshauptstadt Dresden hat bereits 2016 den Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst.
[GGSC] berät und vertritt die Jägerpark Wohnungsbaugesellschaft im Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplans, insbesondere bei der Ermittlung und Abwägung des von der Bundeswehrnutzung auf dem Nachbargrundstück ausgehenden Schalls sowie beim Abschluss des Durchführungsvertrages.