Kalkulation der Abfallgebühren
[GGSC] erarbeitet für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht nur die Abfall- und Abfallgebührensatzungen, sondern auch die entsprechenden Gebührenkalkulationen zur Abfallentsorgung. Aufgrund der langjährigen Erfahrung bei der Ausgestaltung von Abfallgebührensatzungen und aufgrund der umfassenden Kenntnis der Rechtsprechung, kann [GGSC] die Gebührenkalkulation eng an deren Vorgaben ausgestalten, was zu einer hohen Rechtssicherheit führt.
Mandanten sind z.B. der Landkreis Wolfenbüttel, der Abfallzweckverband Hersfeld-Rotenburg, der Eigenbetrieb der Stadt Offenbach (ESO), der Landkreis Ludwigslust-Parchim, der Landkreis Steinburg oder der Landkreis Rostock.