Planfeststellungsverfahren Radschnellverbindungen sowie Mauerweg
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- Öffentliches Baurecht
Auf der Grundlage des Berliner Mobilitätsgesetzes sollen in den kommenden Jahren auf mehreren Trassen mindestens 100 km Radschnellverbindungen (RSV) in Berlin geschaffen werden. Jede RSV erfordert die Durchführung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. GGSC begleitet diese Verfahren und berät umfassend die landeseigene infraVelo GmbH (einer Tochtergesellschaft der Grün Berlin GmbH), die vom Land Berlin mit der Durchführung der Planung und Herstellung der RSV betraut wurde, in konzeptioneller, vergabe- sowie straßen- und planungsrechtlicher Hinsicht.
Der ab dem Jahr 2002 durch die Grün Berlin GmbH hergestellte 160 km lange Berliner Mauerweg verläuft als Rad- und Fußweg auf der Trasse der ehemaligen Grenzanlagen um West-Berlin. [GGSC] berät die Grün Berlin GmbH aktuell im Zusammenhang mit der vom Berliner Senat 2019 beschlossenen vollumfänglichen Ertüchtigung und Sanierung dieses „weltweit einmaligen Themenpfades“. Hier gilt es auch, mit einer Vielzahl öffentlicher und privater Flächeneigentümer Vereinbarungen zu treffen, die ein reibungsloses und einheitliches Projekt-, Bau- und Betriebsmanagement ermöglichen, um eine durchgängig sichere und nutzerfreundliche Begeh- und Befahrbarkeit des Berliner Mauerweges zu sichern.