Atom- und Strahlenschutzrecht
Das Atom- und Strahlenschutzrecht bildet traditionell einen großen Tätigkeitsschwerpunkt bei [GGSC]. Aktuell berät [GGSC] die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bei der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Wichtige Themen sind neben der Auslegung und Anwendung des Standortauswahlgesetzes Fragen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete und zum Umgang mit Geo- und Geologiedaten. Ferner haben wir die BGE bei der Errichtung und der Vorbereitung der Inbetriebnahme des Endlagers Konrad und zur Schachtanlage Asse II beraten.
Außerdem hat [GGSC] das früher zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) z.B. in 18 Genehmigungsverfahren für Interims- und Standort-Zwischenlager an den Kraftwerksstandorten und bei der Übernahme der Schachtanlage Asse II, den Bund und die Länder Hessen (Biblis, Hanau), Niedersachsen (Gorleben, Stade) und Sachsen-Anhalt (Morsleben) beim atomrechtlichen Vollzug sowie Baden-Württemberg im Amtshaftungsprozess wegen des Moratoriums für den Betrieb von Kernkraftwerken beraten.
Zu Genehmigungsverfahren des BfS hat [GGSC] an 19 Erörterungsterminen teilgenommen, war beratend an der Erstellung der Genehmigungsbescheide beteiligt und vertrat die Bundesrepublik Deutschland in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Bescheide bis zum Bundesverwaltungsgericht.