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Emissionshandelsrecht - Vertretung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt (UBA)

rastaman777 - AdobeStock

Seit der Schaffung eines Emissionshandelssystems vertritt und berät [GGSC] die DEHSt regelmäßig in Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof. Dabei sind Verfahren vor dem EuGH auf Grund der zunehmenden Europäisierung des Emissionshandelsrechts immer häufiger geworden.

Außerdem erarbeitet [GGSC] Stellungnahmen und Gutachten zur Auslegung des Emissionshandelsrechts, wirkt bei der Bearbeitung von Widerspruchsverfahren mit und führt Schulungen zum Verwaltungsverfahren durch.