Genehmigung Klärschlammverwertungsanlagen
Deutschland braucht neue Klärschlammverwertungsanlagen. Die früher überwiegende unmittelbare Verwertung als Dünger in der Landwirtschaft wird wegen zu hoher Nährstoffeinträge in Böden seit einigen Jahren immer mehr eingeschränkt. Stattdessen wird mehr Klärschlamm durch Verbrennung verwertet, wobei mit der Stilllegung von Kohlekraftwerken die Zahl der Mitverbrennungsanlagen absehbar sinkt. Ab 2029 muss zudem aus dem Klärschlamm Phosphor zurückgewonnen werden. Dafür sind neue Anlagen erforderlich.
[GGSC] begleitet Genehmigungsverfahren für Klärschlammtrocknungs- und –verbrennungsanlagen mit Düngemittelherstellung von Anfang an: Von der Konzepterstellung über Abstimmungen mit Gemeinden und Genehmigungsbehörden über verschiedene Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zur Genehmigungserteilung, notfalls auch bei Sofortvollzugsverfahren und gerichtlichen Eil- und Klageverfahren.