Neonicotinoide vor dem EuGH; Vertretung von Imkerverbänden
[GGSC] vertritt deutsche und österreichische Imkerverbände – darunter den Deutschen Erwerbsimkerbund (DBIB) und den österreichischen Imkerbund (ÖIB) – als Streithelfer vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. In der ersten Instanz vor dem Europäischen Gericht (EuG) in insgesamt drei Verfahren ging es um das Verbot bzw. die Zulassung von Pestiziden (sog. Neonicotinoide). Deren Verwendung hat die EU-Kommission 2013 weitgehend verboten, weil sie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen für Bienen schädlich sind. Die Hersteller (BASF, Bayer und Syngenta) fochten diese Verbote an.
Die Imkerverbände setzen sich mit Unterstützung von [GGSC] in den Gerichtsverfahren dafür ein, dass die Verwendungsverbote aufrechterhalten bleiben. Mit Urteil vom 27.05.2018 hat das EuG die Klagen von Bayer und Syngenta abgewiesen. Bayer hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Derzeit läuft das schriftliche Verfahren beim EuGH (C-499/18), in dem [GGSC] weiterhin die Imkerverbände als Streithelfer der EU-Kommission vertritt.