Normenkontrollverfahren zu Gebührensatzungen
[GGSC] vertritt Kommunen und Gebietskörperschaften bei der Verteidigung ihrer Gebührensatzungen vor den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht.
Im Bereich Abfallwirtschaft vertritt [GGSC] gegenwärtig u.a. den Landkreis Vorpommern-Rügen in einem Normenkontrollverfahren gegen die Abfallgebührensatzung des Landkreises vor dem OVG Mecklenburg-Vorpommern.
Im Bereich Straßenreinigung vertritt [GGSC] die Stadt Göttingen in einem Normenkontrollverfahren gegen die städtische Straßenreinigungsgebührensatzung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht.