Zulassung von Pestizidwirkstoffen vor dem EuGH - Glyphosat
2018 ist die Genehmigung für den hoch umstrittenen Pestizidwirkstoff Glyphosat bis 2022 verlängert worden. Zuvor hatte die EU-Kommission die eigentlich bereits 2015 ausgelaufene Genehmigung während des laufenden Genehmigungsverfahrens zweifach verlängert, um Zeit für die ergänzende Risikoprüfung und für die Meinungsbildung unter den Mitgliedstaaten zu gewinnen.
Im Auftrag der Imkervereinigung Mellifera e.V. und der Aurelia Stiftung hat [GGSC] bei der Kommission die Überprüfung dieser Genehmigungsentscheidungen für den Wirkstoff Glyphosat nach der EU-Verordnung 1367/2006 beantragt. Diese Verordnung setzt das Aarhus-Abkommen um, das Umweltverbänden ein gerichtlich durchsetzbares Recht zur Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen gibt. Die EU-Kommission verweigert Umweltverbänden allerdings die Überprüfung von solchen Genehmigungen für Pestizidwirkstoffe.
[GGSC] hat deshalb beim Europäischen Gerichtshof im Auftrag des Mellifera e.V. und der Aurelia Stiftung Klage erhoben. Derzeit läuft das schriftliche Verfahren beim Europäischen Gerichtshof unter dem Az. C-784/18.