Umsetzung Verpackungsgesetz - Abstimmungsvereinbarung optimieren
Veranstaltungsdatum
- Beginn
- 13.02.2025, 09:30 Uhr
- Ende
- 13.02.2025, 12:30 Uhr
Veranstaltungsort
[Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] Seminare GmbH
Online-Seminar,
Kontakt
[GGSC] Seminare030 726 10 26 0
Abstimmungsvereinbarungen bedürfen immer wieder der Erneuerung – und der Optimierung. Auch zum Jahresende laufen an vielen Orten Abstimmungsvereinbarungen aus oder werden gekündigt. Kommunen werden im Weiteren über neue gemeinsame Vertreter informiert, die künftig Verhandlungspartner sein werden. Es ist also wieder Zeit, sich als Kommune bzw. kommunaler Betrieb hierauf vorzubereiten.
Auch inhaltlich: Parameter der PPK-Entsorgung haben sich erlösseitig durch den sehr volatilen Markt verschoben. Systeme fordern vermehrt die Herausgabe. Zugleich hat sich die Kostenbasis der Miterfassung seit Beginn des russischen Angriffskriegs deutlich verteuert, ganz gleich, ob Eigenleistungen erbracht oder Dritte beauftragt werden. Kommunen müssen auch die vom Gesetzgeber zu ihren Gunsten im VerpackG verankerten Parameter des Volumenanteils und des Wertausgleichs gegenüber den Systemen durchsetzen. Hierdurch wird im Ergebnis sichergestellt, dass Bürger:innen von den Systemen nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Auch wollen kommunale PPK-Ausschreibungen für die nächste Laufzeit gut vorbereitet sein. Diese weisen sowohl für die erforderlichen Logistikleistungen als auch für die Verwertung der erfassten Wertstoffe Besonderheiten auf.
Perspektivisch stellt sich für viele Kommunen ferner die Frage nach notwendigen Anpassungen im LVP-System. Diese können erforderlichenfalls auch im Wege der Rahmenvorgabe durchgesetzt werden. Diskutiert werden hier insbesondere Umstellungen von Sack auf Tonne, z.T. aber auch Modifikationen bei Wertstoffhof-Systemen. Zwischenzeitig ist hier auch obergerichtliche Rechtsprechung ergangen.
Im Bereich der Glasentsorgung ist darauf hinzuwirken, dass gerade im ländlichen Bereich sowie in Neubaugebieten eine ausreichende, ortsnahe und lärmarme Entsorgungsmöglichkeit für die Bürger:innen gewährleistet ist und nicht Kosteneinsparungen der Systeme zum Opfer fällt.
Kostensteigerungen lassen auch die Nebenentgelte nicht unberührt, die nach § 22 Abs. 9 VerpackG von den Systemen zu entrichten sind. Manche Kommune wünscht zudem eine Kostenbeteiligung an Unterflurbehälter-Systemen.
Schließlich geben das Inkrafttreten des Einwegkunststofffondsgesetzes zum 01.01.2024 und die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Möglichkeit der Verpackungssteuer Anlass, mit einem Blick über den Tellerrand der Abstimmungen hinaus weitere kommunale Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsmüll vorzustellen.
Das GGSC-Expert:innen-Team liefert Ihnen mit diesem Online-Seminar einen aktuellen Überblick und wichtige Hinweise, wie Sie Ihre Abstimmungsvereinbarung optimieren. Zugleich ermöglicht das Seminar einen offenen Erfahrungs- und Informationsaustausch ausschließlich unter kommunalen Entscheidungsträger:innen.
Das GGSC-Expert:innen-Team verfügt auf dem Gebiet der Verhandlung von Abstimmungsvereinbarungen und der Vertretung von örE vor Gericht über große Erfahrungen.
Umsetzung Verpackungsgesetz - Abstimmungsvereinbarung optimieren
Termin:
Donnerstag, 13.02.2025
Uhrzeit:
09:30 bis 12:30 Uhr
Referent:innen
Ida Oswalt, [GGSC] Rechtsanwältin
Linus Viezens, [GGSC] Rechtsanwalt
Dr. Frank Wenzel, [GGSC] Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht
Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeit:innen von örE, kommunalen Betrieben oder zuständigen Behörden.
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