BGH-Entscheidung: Schadensersatz bei Konkurrenz um Netzanschluss
[GGSC] vertritt den Betreiber eines PV-Parks in einem Konkurrenzfall um einen Netzanschluss. Der Konkurrent hatte von der dortigen Netzbetreiberin eine Reservierung auf Basis einer unvollständigen, für ein anderes Vorhaben erteilten und zudem noch bearbeiteten Baugenehmigung erhalten. Der BGH hat zum einen klargestellt, dass Reservierungen grundsätzlich ein geeignetes Mittel sind, um auch bei nahezu gleichzeitig inbetriebnahmefähigen Projekten Netzkapazitäten zu vergeben. Die Netzbetreiber müssen sich dabei jedoch an ihre selbst aufgestellten Reservierungsanforderungen halten und ebenfalls einen Mindestprüfaufwand an den Tag legen, um auf unzureichender Grundlage erreichte Reservierungen zu verhindern bzw. zu korrigieren.
Ausführlich hierzu im neuen [GGSC ] Newsletter Energie - Ausgabe Oktober
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