BVerwG kneift bei Positionierung zur Verpackungssteuer
Wie verhält sich eine kommunale Verpackungssteuer zum Einwegkunststofffondsgesetz?
[GGSC] kritisiert, dass sich das Bundesverwaltungsgericht hierzu trotz passender Gelegenheit nicht geäußert hat.
Mehr als zwei Monate nach Verkündung des Urteils zur kommunalen Verpackungssteuer am 24.05.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht nun die Urteilsgründe veröffentlicht. Es hat insoweit das formale Argument vorgebracht, das EWKFondsG trete in den hier einschlägigen Punkten erst in der Zukunft (zum 01.01.2024) in Kraft. Der kommunalen Praxis erweist das Gericht damit einen Bärendienst, da insoweit eine Rechtsunsicherheit bleibt. Eine formale Lösung wäre für das Gericht gewesen, die Entscheidung erst Anfang des neuen Jahres anzusetzen und damit nach Inkrafttreten der maßgeblichen Regelungen. Aber auch das inhaltliche Argument, dass die streitbefangene Satzung zeitlich nicht begrenzt ist und damit bei gewöhnlichem Verlauf eben auch mit Inkrafttreten des bereits beschlossenen und bekanntgemachten Gesetzes weiter Geltung beanspruchen wird, hätte u.E. das Gericht zu einer Entscheidung in der Sache befugt.
Ausführlich hierzu im neuen [GGSC ] Newsletter Abfall - Ausgabe September
-> Direktlink zum Artikel Urteilsgründe zur Entscheidung über die kommunale Verpackungssteuer