Umgang mit einer Insolvenz auf dem Altkleidermarkt
Die aktuelle Lage am Altkleidermarkt ist stark eingetrübt. Der Markt leidet an einer Absatzkrise. Diese Krise hat mutmaßlich auch dazu geführt, dass einen großen Player am Markt ein Insolvenzverfahren in (vorläufiger) Eigenverwaltung anmelden musste. Aus diesem Anlass stellen die [GGSC] Rechtsanwälte Cornelius Buchenauer und Dr. Frank Wenzel im aktuellen Newsletter Abfall dar, wie der örE auf die Insolvenz seines Auftragnehmers reagieren sollte. Zugleich analysieren sie mit Blick auf die zum 1.1.2025 auch für Alttextilien geltende Getrennterfassungspflicht aus § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 KrWG die Lage.
Näheres dazu im [GGSC ] Newsletter Abfall November 2024
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