Newsletter Vergabe Dezember 2023
Neue Schwellenwerte für EU-Vergaben ab 01.01.2024
Für die Zeit ab 2024 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren. Die EU-Kommission hat die bisher gültigen Schwellenwerte lt. jüngster Veröffentlichung – wie erwartet - etwas angehoben (EU-Kommission, 15.11.2023, 2023/2496, 2023/2497, 2023/2510).
Öffentliche Auftraggeber sind also ab dem 01.01.2024 verpflichtet, den Auftrag ab Erreichen der nachfolgend genannten Schwellenwerte (jeweils Nettobeträge) europaweit auszuschreiben:
- 5.538.000 € für Bauaufträge und Konzessionen
- 143.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden
- 443.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern
- 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von allen übrigen öffentlichen Auftraggebern