Newsletter Vergabe Dezember 2023

Transformationspaket Vergabe – was steht an?

Im Koalitionsvertrag von 2021 haben die Regierungsparteien für das Vergaberecht u.a. eine Vereinfachung, eine stärkere Digitalisierung und Beschleunigung verabredet. Zudem will sich die öffentliche Hand am Aufbau eines Systems zur Berechnung von Umweltkosten beteiligen. Wie ist der aktuelle Stand?

Stakeholder-Beteiligung und 1. Ergebnisse

Mittlerweile wurde 2023 eine Konsultation der Stakeholder über Fragebögen mit großer Beteiligung durchgeführt. Begleitend fanden digitale Foren statt. Als ein Ergebnis lässt sich festhalten: Die höchsten Prioritäten wurden offenbar mit überwältigender Mehrheit in einer stärkeren Vereinfachung gesehen (75 %), aber auch die Themenfelder Umwelt und Klima (41 %) sowie Digitalisierung (37 %) wurden verstärkt adressiert.

Stichwort: Vereinfachung

Erwogen werden unter dieser Überschrift z.B. Neuerungen zur Reform der Losvergabe und der Nachweispflichten sowie zur Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen. Nach wie vor ist außerdem die Vereinheitlichung von Liefer- und Dienstleistungsvergaben mit Bauausschreibungen in der Diskussion. Im Herbstforum der Arbeitsgemeinschaft Vergabe des Deutschen Anwaltvereins am 10.11.2023 plädierten Vertreter der Anwaltschaft jedenfalls für eine Beibehaltung der beiden Instanzen im Nachprüfungsverfahren.

Stichwort: Umwelt und Klima

Gerade auf dieser Ebene der Nachhaltigkeitsvergabe wurde eine hohe Akzeptanz der Auftraggeber gespiegelt (differenziert zu sehen zu einer größeren Zurückhaltung bei der sozialen Vergabe). Gerade die Auftraggeber möchten sich ihren aktuellen Spielraum des Einsatzes von Umweltkriterien auf mehreren Ebenen des Vergabeverfahrens erhalten, mit leichter Präferenz bei den Mindestbedingungen in der Leistungsbeschreibung.

Stichwort: Digitalisierung

Nach wie vor im Fokus steht der Wunsch der Unternehmen nach einer einheitlichen Plattform, der aber mit der aktuellen Realität der verschiedenen Anbieter schwer in Einklang zu bringen ist. Daneben steht der Ansatz der elektronischen Übermittlung von Dokumenten – auch im Nachprüfungsverfahren und eventuell sogar die Möglichkeit der online-Teilnahme an dortigen mündlichen Verhandlungen.

Exkurs: Bundestariftreue?

Unabhängig von den vorgenannten Themenfeldern beschäftigt sich das federführende Wirtschaftsministerium (BMWK) mit der Einführung von Regelungen zur Tariftreue auf Bundesebene. Auch hier soll es in absehbarer Zeit Neuregelungen geben.

Insgesamt wird eine Reform mit Augenmaß angestrebt – diese Herangehensweise des BMWK beruhigte die Teilnehmenden der o.g. Veranstaltung durchaus.

Wir werden weiter berichten und bleiben dran!

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