Umsetzung Verpackungsgesetz: Wie geht es weiter?
Am 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Jetzt wird alles besser – oder wieder nicht?
Umstellungschaos wie eh und je!
Die Systembetreiber haben in 2018 die Leistungsverträge LVP für den Zeitraum 2019 bis 2021 vergeben. In einer Vielzahl von Gebieten ging der Auftrag an einen neuen LVP-Dienstleister. Die Umstellungen fördern vielerorts die altbekannten Organisationsmängel zutage. Die Abholung erfolgt nicht zum angekündigten Zeitpunkt, die Säcke häufen sich in der Innenstadt und an den Beschwerdetelefonen glühen die Drähte.
Aus dem Landkreis Emsland wird berichtet, dass der örE Ablieferungsmöglichkeiten für LVP-Säcke auf Deponien bereitstellt und kommunale Abholungen organisiert. Die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen ist angekündigt.
Verhandlungen zur Abstimmungsvereinbarungen angelaufen
Die Gespräche zur Aushandlung von Abstimmungsvereinbarungen sind angelaufen. Aber vielerorts erscheinen die Treffen eher Sondierungsgespräche zu sein als der Einstieg in tatsächliche Verhandlungen. Dabei wollen die gemeinsamen Vertreter offensichtlich erfahren, inwieweit zu erwarten ist, dass der örE einer pauschalen Anwendung von § 35 Abs. 3 Satz 1 VerpackG widerspricht. Die Systeme versuchen es: „Wir haben hier eine Abstimmung bis zum 31.12.2020. Jetzt müssen wir nur noch kurzfristig die Systembeschreibung aktualisieren, denn am 08.04.2019 muss die neue LVP-Ausschreibung auf der Ausschreibungsplattform hochgeladen werden“. – Trotzdem drängen viele örE auf ernsthafte Verhandlungen. Sie verweisen auf die fehlerhafte Auslegung von § 35 Abs. 3 VerpackG durch die Systembetreiber und fordern von ihnen Änderungen beim LVP-Sammelsystem.
Stand Optionsmodelle
In manchen Gebieten, in denen bislang eine LVP-Sacksammlung vorgesehen ist, soll größtenteils auf Tonnensammlung umgestellt werden, den Bürgern aber auch ein Optionsrecht eingeräumt werden, unter bestimmten Umständen den Fortbestand der Sacksammlung wählen zu können.
[GGSC] braucht dringend Rückmeldungen, in welchen Gebieten Optionsmodelle verhandelt werden, denn die Systembetreiber stimmen sich zu ihrer Positionierung in der sogenannten AG Ausschreibung regelmäßig ab.
PPK und Abstimmungsvereinbarung
Die Gespräche laufen schwerpunktmäßig in den Gebieten an, für die eine LVP-Ausschreibung für den Leistungszeitraum 2020 bis 2022 ansteht. Dort ist der Zeitraum für die gleichzeitige Aushandlung der Abstimmung zu PPK bereits zeitlich kaum noch möglich. In den anderen Gebieten halten sich die Systembetreiber eher bedeckt: „Volumenanteil? – Wir warten noch auf das von uns beauftragte Cyclos-Gutachten. Wir sehen die Gespräche zu einer bundeseinheitlichen Verständigung mit den kommunalen Spitzenverbänden nicht für gescheitert an!“
INFA-Gutachten und Anlage 7
Fakt ist: Der VKU hat die Ergebnisse des INFA-Gutachtens in der vergangenen Woche an seine Mitgliedsunternehmen verschickt. Die Verpackungsanteile schwanken cluster-spezifisch von 29 bis 34 Gew.-% und 64 bis 71 Vol.-%. Beigefügt war der Entwurf einer Anlage 7 zur Orientierungshilfe. Die Anlage 7 enthält Vorschläge zur vertraglichen Ausgestaltung der Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammelstruktur.
[GGSC] hat an der Überarbeitung dieser Anlage 7 intensiv mitgewirkt. Wir bieten Erläuterungen ebenso an wie die Unterstützung bei den PPK-Verhandlungen.
Vorschlag: SK-V stärken!
Der Strategiekreis Verpackungsgesetz (SK-V) hat gut 30 Mitglieder. Jetzt wäre es an der Zeit, den SK-V zu stärken, weil die Systembetreiber sich bezüglich ihres Vorgehens auch regelmäßig abstimmen (vgl. AG Ausschreibung). Die nächste Sitzung des SK-V ist am 30.01.2019 in Hannover. Wer Mitglied im SK-V werden will, wendet sich bitte an Andreas Nieweler, AWG Bassum (andreas.nieweler@awg-bassum.de).
[GGSC] bietet am 14.02.2019 ein weiteres Intensivseminar zum Thema Verpackungsgesetz in Erfurt an. Programm/Anmeldung