Preisschwankungen bis Leistungsbeginn auffangen
Die aktuellen Preisentwicklungen für fossile Kraftstoffe haben nicht nur Auswirkungen auf mögliche Preisanpassungsverlangen für laufende Verträge, sondern sollten vom öffentlichen Auftraggeber auch bei aktuell laufenden bzw. unmittelbar bevorstehenden Ausschreibungen bedacht werden.
Risiken
Die Gefahr besteht, dass Bieter ihre angebotenen Preise mit den derzeit sehr hohen Energiekosten kalkulieren, obwohl sich diese aktuell hohen Ausschläge möglicherweise in den kommenden Monaten bis Leistungsbeginn wieder „nach unten korrigieren“. Die Folge wäre, dass sich der Auftraggeber dauerhaft mit sehr hohen Preisen konfrontiert sieht, die sich ggf. bei einem länger laufenden Auftrag über Jahre hindurchziehen, jedoch nicht mit den tatsächlichen Kosten des Auftragnehmers korrespondieren. Zudem wird es bei einem etwaigen Preisverfall mutmaßlich schwierig, als Auftraggeber mit einem Wegfall bzw. der notwendigen Anpassung der Geschäftsgrundlage zu argumentieren. Die aktuell ungewisse Weltlage – insb. der künftigen Energieversorgung mit Blick auf diskutierte Sanktionen – kann aber auch zu weiteren Preissteigerungen führen. Hier kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bieter vorsorglich erhebliche Wagnisaufschläge in ihren Kalkulationen vornehmen und Ausschreibungen entsprechend teuer werden.
Entlastung für beide Vertragsparteien
Es empfiehlt sich daher mit Blick sowohl auf den Auftraggeber als auch auf den Auftragnehmer (bzw. die Bieter), in der Modellierung aktueller Ausschreibungen zu überlegen, eine Preisanpassung bereits in der Zeitspanne vor Auftragsbeginn, also z.B. zwischen Kalkulation der Preise und dem eigentlichen Auftrags- bzw. Vertragsbeginn vorzusehen. Der Vorteil liegt ggf. darin, dass die Bieter Gewissheit haben, im Auftragsfall zu einem an der tatsächlichen Kostenentwicklung angepassten Preis ihre Leistung erbringen zu können. Dies kann Unsicherheiten beim Bieter bei der Preiskalkulation verhindern und zugleich den Auftraggeber vor zu hohen Kosten schützen, sollte es zu kurzfristigen Preissenkungen kommen.
[GGSC] berät öffentliche Auftraggeber bei der Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Hierzu gehört auch die konkrete Ausgestaltung von Vergabeunterlagen einschl. Preisanpassungsklauseln.