Novelle des Preisrechts – VO PR 30/53 und LSP – zum 01.04.2022
Bereits Ende 2021 wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung der preisrechtlichen Bestimmungen der VO 30/53 und der Leitsätze für die Ermittlung von Selbstkostenpreisen veröffentlicht (BGBl Nr. 80, S. 4968 vom 30.11.2021). Die dortigen Neuregelungen treten am 01.04.2022 in Kraft. In der VO PR 30/53 wurde z.B. der Begriff der marktgängigen Leistungen in § 4 näher definiert und in
§ 9 der Preisprüfungsbehörde nähere Schätzungsbefugnisse des nach Preisrecht zulässigen Preises zugestanden.
In den LSP finden sich Änderungen zur Kalkulation der Preise für den Fall der zulässigen Abrechnung nach Selbstkostenpreisen. Beispielhaft zu nennen sind die Änderungen in Nr. 44 LSP zur Bemessung der kalkulatorischen Zinsen und in Nr. 52 zur Bestimmung des kalkulatorischen Gewinns, wenn nichts Konkretes bestimmt wurde. In der nächsten Ausgabe werden wir dazu genauer berichten!