Einladung zur Fachkonferenz Entsorgungsvergaben am 24.04.2024
Praktiker im Entsorgungssektor und v.a. auf der Auftraggeberseite öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger werden derzeit nicht nur durch vergaberechtliche Formalien und materielle Grundsätze beansprucht, sondern vor allem durch ein schwieriges Marktumfeld sowie von Folgen globaler Krisen und der Klimagesetzgebung (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz, BEHG) herausgefordert. Dies betrifft bei Entsorgungsvergaben vor allem den Sektor der Verwertung, aber auch bei Logistikvergaben sind teils nicht mehr nachvollziehbare Preissteigerungen zu verzeichnen.
Außerdem wird die öffentliche Abfallwirtschaft durch das Vergaberecht weiterhin in Atem gehalten: Nach der Novelle für EU-weite Vergaben 2016 wird nunmehr auch der große Bereich der nationalen Auftragsvergaben (ca. 90 % des Beschaffungsvolumens) durch die Anwendbarkeit der UVgO in vielen Bundesländern weitreichenden Änderungen unterworfen. Dabei wird der Unterschwellen- zunehmend dem Oberschwellenbereich angeglichen. Die Bundesregierung strebt aber auch europaweite Oberschwellen-Vergaben eine Novelle an (Stichwort: Transformationspaket) und überlegt dafür Tariftreue-Vorgaben.
Mit der Konferenz werden neben diesen Entwicklungen Rechtsänderungen wie z.B. des BEHG und neue Entscheidungen des EuGH sowie der Vergabenachprüfungsinstanzen beleuchtet.
Die Konferenz, die von der Akademie Dr. Obladen in Kooperation mit GGSC-Seminare veranstaltet wird soll Ideen und Strategien vermitteln, um „Best-Practice“-Erfahrungen herauszuarbeiten. Der Fokus liegt auf der Diskussion und dem Austausch unter örE und kommunalen Betrieben.