Newsletter Vergabe März 2020

Beschaffung von Elektrobussen

Zur Unterstützung der Markteinführung von Elektrobussen fördert das Bundesumwelt-ministerium seit dem Jahr 2018 die Beschaffung von Elektrobussen. Gefördert werden Unternehmen, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht, Personen im ÖPNV zu transportieren (Verkehrsbetriebe). Erklärte Zielvorgabe ist es, die Beschaffung mehrerer hundert Elektrobusse zu fördern. Am 30.01.2020 hat die Europäische Kommission die Aufstockung der staatlichen Förderung um weitere 300 Mio. Euro genehmigt. Insgesamt beläuft sich die staatliche Förderung auf 650 Mio. Euro.

Europarechtliche Vorgaben

Auch das Europarecht wird für einen erhöhten Beschaffungsbedarf für Elektrobusse sorgen. Nach der Clean Vehicle Directive (CVD) der Europäischen Union müssen zukünftig bei der öffentlichen Beschaffung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung Quoten für „saubere“ Fahrzeuge eingehalten werden. Zu den sauberen Fahrzeugen zählen auch Elektrobusse. Ab dem 02.08.2021 gilt eine Quote von 45 % sauberer Fahrzeuge. Diese steigt ab 2026 auf 65 % an (Art. 4 CVD).

Vergaberechtliche Fragestellungen

Verkehrsbetriebe sind in der Regel Sektorenauftraggeber und unterliegen daher dem Anwendungsbereich der Sektorenverordnung. Ab Überschreiten des Schwellenwerts von derzeit 428.000 Euro müssen Aufträge daher europaweit ausgeschrieben werden. Regelmäßig ist bereits bei der Beschaffung eines einzelnen Elektrobusses der Schwellenwert überschritten. Nach der Sektorenverordnung stehen für die Vergabe von Sektorenaufträgen das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Verfügung. Insbesondere für komplexe Beschaffungsvorhaben wie die Beschaffung von Elektrobussen eignet sich das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Gestaltung von Vergaben

Bei der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens sind nicht nur die jeweiligen Fördermittelrichtlinien und Zuwendungsbescheide zu berücksichtigen. Wichtig ist auch eine Ausgestaltung der Anforderungen an die zu liefernden Elektrobusse, die dem Auftraggeber die Lieferung eines technisch einwandfreien Produktes ebenso absichern wie eine lange Haltbarkeit. Sinnvoll kann auch die Absicherung von Garantieansprüchen sein. [GGSC] berät regelmäßig Verkehrsbetriebe auch bei der Ausgestaltung von Vergabeverfahren.

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Ein öffentlicher Auftraggeber hat grundsätzlich die Möglichkeit, eine finanzielle Obergrenze festzulegen, denen die Angebote entsprechen müssen. Das hatte bereits der Europäische Gerichtshof in einem Urteil aus dem Jahre 2011 festgestellt.
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